Alle, die in der freien Landschaft auf privaten und öffentlichen Wegen ein Pferd reiten oder führen möchten, müssen ein gültiges Reitkennzeichen besitzen.
Dies ist in den §§ 58 ff des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der zurzeit gültigen Fassung geregelt.
Sie können den Antrag auch über das Serviceportal einreichen.
Reiter mit Wohnsitz in Gelsenkirchen, können die entsprechenen Reitkennzeichen bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten sie gerne!
Bei der Erstausgabe ist es erforderlich, dass die Person, die den Antrag für das Reitkennzeichen (nicht pferde-, sondern haltergebunden) stellt, persönlich zur Übergabe der Kennzeichen und zum Informationsgespräch erscheint.
Beantragung und Ausgabe der Reitkennzeichen zum Reiten in der Landschaft
Alle, die in der freien Landschaft auf privaten und öffentlichen Wegen ein Pferd reiten oder führen möchten, müssen ein gültiges Reitkennzeichen besitzen.
Dies ist in den §§ 58 ff des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der zurzeit gültigen Fassung geregelt.
Sie können den Antrag auch über das Serviceportal einreichen.
Reiter mit Wohnsitz in Gelsenkirchen, können die entsprechenen Reitkennzeichen bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten sie gerne!
Voraussetzungen
Bei der Erstausgabe ist es erforderlich, dass die Person, die den Antrag für das Reitkennzeichen (nicht pferde-, sondern haltergebunden) stellt, persönlich zur Übergabe der Kennzeichen und zum Informationsgespräch erscheint.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- in Ausnahmefällen (wenn ein Beauftragter den Antrag stellt!): Vollmacht inklusive Personalausweis des Antragstellers und gültiger Personalausweis des Beauftragten
Gebühren
- 41 Euro bei der Erstausgabe, anschließend 31 Euro pro Kalenderjahr