Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt bis 2045 klimaneutral zu werden. Um das zu schaffen, muss die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Gelsenkirchen bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. Die vorbereitende Vergabe der kommunalen Wärmeplanung erfolgt über das Referat Umwelt der Stadt Gelsenkirchen.
Mit mehr als der Hälfte des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland und auch in Gelsenkirchen. Im Gebäudesektor stammt die Wärme noch überwiegend aus fossilen Energiequellen wie Erdgas und Öl. Im Gegensatz zum Stromsektor, bei dem circa die Hälfte bereits aus erneuerbaren Energien stammt, liegt dieser Anteil im Wärmesektor bei unter 20 Prozent. Für das Erreichen der Klimaziele ist eine sozial verträgliche Transformation zu einer von anderen Staaten unabhängigen Wärmeversorgung essentiell. Unmittelbares Ziel der Wärmeplanung ist es daher, auf lokaler Ebene realistische und wirtschaftliche Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und mit den Akteuren vor Ort gemeinsam bis zum Jahr 2045 umzusetzen. Die Wärmeplanung soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet von Gelsenkirchen besonders geeignet ist.
Die Stadt Gelsenkirchen, die Stadtwerke, ansässige Unternehmen und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer brauchen Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Das im Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetzt liefert einen bundeseinheitlichen Rahmen, um vor Ort verfügbare und wirtschaftliche Wärmeversorgungsarten zu identifizieren und die Planungssicherheit zu stärken.