Gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Gelsenkirchen sind Sie verpflichtet, durch Haltung eines Hundes Hundesteuer zu entrichten.
Unabhängig vom Alter des Hundes ist die Anmeldung zur Steuer innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung vorzunehmen.
Die Hundesteuer beträgt:
- für 1 Hund jährlich 129,00 €
- für 2 Hunde jährlich 147,00 € je Tier
- für 3 und mehr Hunde jährlich 168,00 € je Tier
- für „gefährliche Hunde“(§ 3 LHundG)
und „Hunde bestimmter Rassen“
(§ 10 LHundG) jährlich 627,00 € je Tier.
Die steuerliche Anmeldung des Hundes ersetzt bei großen Hunden sowie bei bestimmten Hunderassen nicht die ordnungsrechtliche Meldepflicht nach dem Landeshundegesetz NRW. Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie bei den Mitarbeiter/innen der örtlichen Ordnungsbehörde.
Das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Gelsenkirchen
Personalausweis
Angaben zum Hund:
- Tag der Anschaffung
- Alter
- Rasse (bei Mischlingen sind mindestens zwei Rassen anzugeben)
- Herkunft
Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Diese werden bei Bedarf angefordert.