Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen spezielle Rechte und Vergünstigungen einräumt. Diese Rechte und Vergünstigungen sind zum Teil abhängig von der Art der Behinderung.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Sitzplatz in Öffentlichen Verkehrsmitteln
Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden:
- G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
- B - Berechtigung für eine ständige Begleitung (unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel)
- RF - Ermäßigung des Rundfunkgebührenbeitrags
- H - Hilflosigkeit (unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)
- Bl - Blindheit (unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
- Gl - Gehörlosigkeit (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung)
- TBI - Taublind, der schwerbehinderte Mensch hat wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100.