Wer legal und ohne Genehmigung das Sprayen ausprobieren möchte, oder sein Talent im Sprayen verbessern möchte, kann dies problemlos an den sogenannten "Halls of Fame" tun. Dies sind legale Freiflächen, an denen man direkt loslegen kann. Eine Garantie für langjährige Freude am eigenen Werk existiert allerdings nicht: An einer Hall of Fame dürfen Motive übersprayt werden. Sie eignen sich daher besonders gut zum Ausprobieren für kurzlebige Motive.
Derzeit gibt es drei Standorten in Gelsenkirchen:
- Kußweg, 45881 Gelsenkirchen (Kennedyplatz)
- Emil-Zimmermann-Allee, 45879 Gelsenkirchen (Lohrheidepark)
- Dorstener Straße, 45894 Gelsenkirchen
Die Hall of Fame am Nordsternpark ist während der Vorbereitung und Laufzeit der IGA 2027 nicht mehr zugänglich.
Es gibt bei der Nutzung einige Regeln, die eingehalten werden müssen.
Das Sprayen auf den frei gegebenen Flächen geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt Gelsenkirchen haftet für keine Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Flächen.
Flächen, die sich für eine Hall of Fame eignen würden, können dem Referat Kultur gemeldet werden. Dieses prüft, ob sich die Fläche eignet und eine Genehmigung erteilt werden kann.
Solange eine Fläche noch nicht offiziell als Hall of Fame freigegeben ist, ist das Sprayen an dieser Stelle illegal!