Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief.
Den Abstimmungsberechtigten werden bis spätestens Ende März automatisch die Abstimmungsunterlagen zustellt. Diese enthalten den Stimmschein, den Stimmbriefumschlag, den Stimmzettel und den Stimmzettelumschlag.
Das Stimmrecht kann nur einmal ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Wer aufgrund einer Behinderung Hilfe bei der Stimmabgabe benötigt, kann eine Hilfsperson um Unterstützung bitten.
Wenn Sie die Unterlagen ausgefüllt haben, müssen Sie den Stimmbrief so rechtzeitig an die Stadt Gelsenkirchen senden, dass er dort spätestens bis zum Tag des Ratsbürgerentscheides (19. April) um 16 Uhr eingeht.
Der Stimmbrief ist im Bereich der Deutschen Post AG portofrei. Er kann auch bei der Stimmscheinstelle, abgegeben oder in die Hausbriefkästen geworfen werden.
Stimmscheinstelle:
- Adresse:
Hans-Sachs-Haus
Ebertstraße 11
45879 Gelsenkirchen
- Öffnungszeiten:
Montag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Hausbriefkästen:
- Hans-Sachs-Haus
Ebertstraße 11
45879 Gelsenkirchen
- Rathaus Buer
Goldbergstraße 12
45894 Gelsenkirchen
- Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen