Wer innerhalb von Gelsenkirchen umzieht, hat sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde umzumelden.
Meldepflichtige haben einen Ummeldeformular auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit einer Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde abzugeben.
Eine Übersendung des Meldescheines ist NICHT zulässig. Meldepflichtige können sich bei der Abgabe des Ummeldeformulars durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Ummeldeformulare werden kostenfrei in den BÜRGERcentern bereitgehalten oder können ausgedruckt werden.