Sollte ein wichtiger Grund für eine kurzfristige Ausstellung eines Personalausweises bestehen, so kann gleichzeitig mit der Beantragung eines von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigten Personalausweises ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises darf drei Monate nicht überschreiten.
Es muss ein wichtiger Grund für eine kurzfristige Ausstellung eines Personalausweises bestehen
Vorläufiger Personalausweis
Sollte ein wichtiger Grund für eine kurzfristige Ausstellung eines Personalausweises bestehen, so kann gleichzeitig mit der Beantragung eines von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigten Personalausweises ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises darf drei Monate nicht überschreiten.
Voraussetzungen
Es muss ein wichtiger Grund für eine kurzfristige Ausstellung eines Personalausweises bestehen
Benötigte Unterlagen
- Es sind keine zusätzlichen Unterlagen neben denen einer Beantragung eines Personalausweises erforderlich.
Gebühren