Wer nach Gelsenkirchen oder innerhalb von Gelsenkirchen umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim BÜRGERcenter anmelden.
- Unabhängig von der Staatsbürgerschaft können sich Menschen, die innerhalb Deutschlands umziehen, vor Ort in einem der vier BÜRGERcenter oder online anmelden.
- Wer aus dem Nicht-EU-Ausland zuzieht, muss sich vor Ort in einem der BÜRGERcenter anmelden.
- Dasselbe gilt für alle, die aus dem EU-Ausland zuziehen und entweder die deutsche oder eine ausländische Staatsbürgerschaft außerhalb der EU haben.
- Wer aus dem EU-Ausland zuwandert und eine ausländische EU-Staatsbürgerschaft hat, muss sich dagegen im EUROPAcenter anmelden. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine gesonderte Terminvereinbarung erforderlich ist.
Aufgrund anhaltender personeller Engpässe kann es passieren, dass für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes ein Termin im BÜRGERcenter nicht zeitnah angeboten werden kann. Die Situation ist den Dienstkräften im BÜRGERcenter bekannt, so dass es bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefrist von zwei Wochen aus diesem Grund nicht zu einem Bußgeld für Sie kommt.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich im BÜRGERcenter angemeldet haben, werden Ihre neuen Daten aus Datenschutzgründen innerhalb der Verwaltung nicht weitergegeben. Sollten Sie noch weitere Kontakte mit der Stadtverwaltung pflegen (bspw. Hundesteuer, Grundbesitzabgaben, ...), müssen Sie sich bei den jeweiligen Dienststellen zusätzlich anmelden!