TeamleitungHerr Zorn
Schloss Horst Turfstraße 2145899 Gelsenkirchen
Telefon +49 (209) 169-6166Fax +49 (209) 169-6110urkunden@gelsenkirchen.de
Namensänderung - Annahme des Geburtsnamens oder eines früheren Familiennamens
Anmeldung der Geburt eines Kindes (Mutter ist nicht verheiratet)
Anmeldung eines Sterbefalles
Anmeldung der Geburt eines Kindes (Eltern sind verheiratet)
Ausstellung von Urkunden des Standesamtes Gelsenkirchen
Namensänderung - Namenserklärung zum Familiennamen eines Kindes
Namensänderung - Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz und Artikel 47 EGBGB
Eheurkunden und Abschriften aus den Eheregistern (Eheschließungen ab 01.01.1958)
Anerkennung der Vaterschaft bei der standesamtlichen Anmeldung eines neugeborenen Kindes
Antrag zur Anerkennung einer ausländischer Entscheidung in Ehesachen
Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft die im Ausland erfolgte
Nachträgliche Beurkundung einer Geburt die im Ausland erfolgte
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls der im Ausland erfolgte
Namensänderung - Erklärung zur Neusortierung der Reihenfolge von Vornamen
Bescheinigung über Namensführung
Ausstellung Leichenpass
Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Vaterschaftsanerkennung
Mutterschaftsanerkennung