Sollen bei nicht verheirateten Kindeseltern die Angaben des Vaters sofort bei der Anmeldung in der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt werden, ist zuvor die Abgabe einer Vaterschaftsanerkennung durch den Kindesvater notwendig; des weiteren ist eine Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung aufzunehmen. Hierzu bedarf es der persönlichen Vorsprache beider Elternteile. Zur Abgabe der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmungserklärung benötigen die Kindeseltern ein gültiges Ausweisdokument.
Anerkennung der Vaterschaft bei der standesamtlichen Anmeldung eines neugeborenen Kindes
Sollen bei nicht verheirateten Kindeseltern die Angaben des Vaters sofort bei der Anmeldung in der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt werden, ist zuvor die Abgabe einer Vaterschaftsanerkennung durch den Kindesvater notwendig; des weiteren ist eine Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung aufzunehmen. Hierzu bedarf es der persönlichen Vorsprache beider Elternteile. Zur Abgabe der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmungserklärung benötigen die Kindeseltern ein gültiges Ausweisdokument.
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokumente der Beteiligten (z. B. Personalausweis, Reisepass).
- Zur anschließenden Beurkundung der Geburt des Kindes in dem standesamtlichen Geburtsregister werden auch die Geburtsurkunden der nicht verheirateten Kindeseltern benötigt.
- Es ist eine vorherige telefonische Terminverinbarung nötig.
Gebühren
keine