Die Standesämter stellen aus den dort geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Sie erhalten Urkunden aus dem Geburtenregister ab dem Jahrgang 1907, aus dem Eheregister ab dem Jahrgang 1937 und dem Sterberegister ab dem Jahrgang 1987. Sofern Sie Kopien oder beglaubigte Kopien von Urkunden aus älteren Registern (ab 1874) benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Institut für Stadtgeschichte der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung (isg@gelsenkirchen.de).
Der schnellste Weg, um eine Urkunde aus den standesamtlichen Personenstandsregistern zu erhalten, ist der persönliche Besuch des Standesamtes; die gewünschte Urkunde können Sie in den meisten Fällen sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, das Standesamt Gelsenkirchen persönlich aufzusuchen, können Sie die gewünschten Urkunden auch per Brief, Fax, E-Mail oder elektronisch anfordern. Bitte unterschreiben Sie Ihre Urkundenanforderung und geben in jedem Fall auch per Fax oder E-Mail Ihre Adresse an, da die Urkunde sonst nicht zugestellt werden kann. Ihnen wird die Urkunde mit einer Gebührenrechnung und einem Überweisungsträger zugesandt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Ihnen die Urkunde per Nachnahme zustellen zu lassen.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte planen Sie einen Bearbeitungs- und Versandzeitraum von bis zu 14 Tagen ein. Deshalb bitten wir von kurzfristigen Nachfragen abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie:
Sofern Sie Urkunden für Rentenzwecke oder in einer Angelegenheit der gesetzlichen Sozialversicherungen benötigen, erfolgt die Ausstellung grundsätzlich gebührenfrei. Im Rahmen der elektronischen Anforderung haben Sie die Möglichkeit, die gebührenfreie Ausstellung für diese Zwecke zu beantragen.
Wenn Sie die gebührenfreie Ausstellung beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen. Ein Nachweis ist zum Beispiel das Anforderungsschreiben des Renten- bzw. Sozialversicherungsträgers. Den Nachweis senden Sie uns bitte zeitnah per Fax, E-mail oder auf dem Postweg zu.
Urkunden online anfordern
Sie können Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden über unser Serviceportal anfordern.
Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig beim Servicekonto NRW anmelden.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte planen Sie einen Bearbeitungs- und Versandzeitraum von bis zu 14 Tagen ein.
Deshalb bitten wir von kurzfristigen Nachfragen abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie:
Mit der Beantragung von Dokumenten auf den Folgeseiten stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu, die Sie im Abschnitt "Mehr Informationen" finden.
Die Urkundengebühr ist vorab zu bezahlen. Zurzeit stehen folgende Bezahlarten zur Verfügung:
- Giropay
- SEPA Lastschrift
- PayPal
- paydirekt
Sofern Sie Urkunden für Rentenzwecke oder in einer Angelegenheit der gesetzlichen Sozialversicherungen benötigen, erfolgt die Ausstellung grundsätzlich gebührenfrei.
Im Rahmen der elektronischen Anforderung haben Sie die Möglichkeit, die gebührenfreie Ausstellung für diese Zwecke zu beantragen.
Es besteht im Rahmen der Anforderung die Möglichkeit eventuelle Nachweise hochzuladen.
Urkundenanforderung online
Das Urkundenbüro des Standesamtes Gelsenkirchen befindet sich im Schloss Horst, Turfstr. 21
Zimmer 302 (3. Etage, Büroturm)
> Geburtsurkunden, Eheurkunden (Eheschließungen bis zum 31.12.1957), Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, sowie begl. Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Ausfertigungen dieser Urkunden,
Zimmer 205 (2. Etage, Büroturm)
> Begl. Abschriften aus den Eheregistern und Eheurkunden (Eheschließungen ab dem 01.01.1958), sowie mehrsprachige Ausfertigungen dieser Urkunden.
Wo können Sie grundsätzlich welche Urkunden erhalten?
- Geburtsurkunden und begl. Abschriften aus dem Geburtsregister:
Diese Urkunden erhalten Sie jeweils bei dem zuständigen Standesamt des Geburtsortes. Zur Ausstellung der Urkunden ist die Angaben des Geburtsdatums, Familiennamens, ggf.Geburtsnamens und Vornamens notwendig.
- Eheurkunden und begl. Abschriften aus den Eheregistern, Lebenspartnerschaftsurkunden:
Urkunden hinsichtlich einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft erhalten Sie bei dem Standesamt des Ortes der Eheschließung, bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft. Hier werden zur Ausstellung der Urkunde das Heiratsdatum, bzw. Lebenspartnerschaftsdatum, sowie der Familienname und der Geburtsname der Ehegatten, bzw. Lebenspartner benötigt.
- Sterbeurkunden und begl. Abschriften aus dem Sterberegister:
Sterbeurkunden werden von dem Standesamt des Sterbeortes (nicht von dem Standesamt des letzten Wohnortes eines Verstorbenen) ausgestellt. Als Sterbeort wird der Ort bezeichnet, an dem der Tod eingetreten ist und der Sterbefall angezeigt wurde. Zur Erteilung einer Sterbeurkunde wird die Angabe des Sterbedatums und der Familienname und Vorname des Verstorbenen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitung und der Versand von Personenstandsurkunden verzögert und ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der jeweilige Personenstandseintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es den Standesämtern nicht gestattet ist, Personenstandsurkunden an nichtberechtigte Personen auszuhändigen.