Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung nach Eheschließung,Scheidung, Geburt, Neusortierung der Vornamen oder Namensangleichung an das deutsche Namensrecht.
Die Bescheinigung über die Namensführung kann über das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen online beantragt und voran berzalht werden.
Beantragung Bescheinigung Namensführung
Bescheinigung über Namensführung
Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung nach Eheschließung,Scheidung, Geburt, Neusortierung der Vornamen oder Namensangleichung an das deutsche Namensrecht.
Die Bescheinigung über die Namensführung kann über das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen online beantragt und voran berzalht werden.
Beantragung Bescheinigung Namensführung
Voraussetzungen
- Die Namenserklärung wurde beim Standesamt Gelsenkirchen wirksam entgegengenommen.
- Antragsberechtig sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen.
Benötigte Unterlagen
- Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
Gebühren