Soll ein Leichnam ins Ausland überführt werden ist hierfür ein Leichenpass erforderlich.
Für die Ausstellung eines Leichenpasses ist das Standesamt Gelsenkirchen ausschließlich zuständig, wenn die Person in Gelsenkirchen verstorben ist.
Sofern sich ein Sterbefall in einer anderen Stadt ereignet hat, wenden Sie sich für die Ausstellung des Leichenpasses bitte an die dort zuständige Behörde.