Im Mai und Juni gelten Sonderregelungen für die Brückentage. So bleibt die Verwaltung inklusive des Bürgerservice am 30. und 31. Mai sowie am 19. und 20. Juni geschlossen. Das Erlebnis-Museum Schloss Horst und das Kunstmuseum bleiben an Feier- und Brückentagen geöffnet.
TeamleitungHerr Zorn
Schloss Horst Turfstraße 2145899 Gelsenkirchen
Telefon +49 (209) 169-6166Fax +49 (209) 169-6110urkunden@gelsenkirchen.de
Anmeldung der Geburt eines Kindes (Mutter ist nicht verheiratet)
Anmeldung eines Sterbefalles
Anmeldung der Geburt eines Kindes (Eltern sind verheiratet)
Anerkennung der Vaterschaft bei der standesamtlichen Anmeldung eines neugeborenen Kindes
Nachträgliche Beurkundung einer Geburt die im Ausland erfolgte
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls der im Ausland erfolgte
Ausstellung Leichenpass