Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen.
Sie werden gebeten, Ihre Anliegen per Kontaktformular an die Ausländerbehörde zu richten.
Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht vorsprechen.
Sie halten sich als Asylbewerber oder Flüchtling in Gelsenkirchen auf ?
Ihre aufenthaltsrechtliche Betreuung erfolgt in der Ausländerbehörde. Für die Dauer Ihres Asylverfahrens wird Ihnen hier die jeweilige Aufenthaltsgestattung oder Duldung erteilt oder verlängert.
Daran anschließend können humanitäre Aufenthaltsrechte in Betracht kommen.
Die Zuweisung von Unterkünften/Wohnungen und die Sicherstellung des Lebensunterhaltes werden vom Referat Soziales übernommen.
Für jede weitergehende Information stehen die zuständigen Sachbearbeiter zur Verfügung.
Sie wurden im Rahmen einer Zuweisungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Gelsenkirchen zugewiesen.
Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde mit den nachfolgenden Unterlagen ist erforderlich:
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
- vorhandene Ausweisdokumente
- Zuweisungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg
entsprechend der Gebührentatbestände der AufenthV