Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin unter der Servicenummer 169 2420.
Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG (bis 04.11.1992 beantragt)
Rehabilitierungsentscheidung eines Gerichts mit Rehabilitierungskammer, sofern keine vor dem 04.11.1992 beantragte Bescheinigung gem. § 10 Abs. 4 HHG vorliegt.
Für die Gewährung der Kapitalentschädigung und der Zuwendung nach §§ 17, 17a StrRehaG sind in diesen Fällen immer die Behörden zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist.
Unterhaltsvorschuss
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Einbürgerung
Unterhaltssicherung bei Leistung des freiwilligen Wehrdienstes und Wehrübungen
Asylbewerber und Flüchtlinge
Versicherungsamt / Rentenberatung
Verlängerung Schengen-Visum
Heimkosten, Pflegewohngeld und Förderzuschuss
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (wenn keine Ansprüche nach SGB II bestehen)
Finanzielle Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Ebertstraße 11 45879 Gelsenkirchen
Terminvereinbarung erforderlichtelefonisch
29.11.2024
Terminübersicht für Dezember
Ein HIV-Test ist kostenfrei – aber viel wert!
28.11.2024
Seit Ende des Jahres 1994 unterstützt der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt in der Methadonambulanz täglich bis zu 50 Menschen. Auch intensive Beratung und Begleitung sind Teil des Projekts
02.10.2024
Verschiedene Heizungssysteme im Überblick
04.09.2024
Melderegisterauskunft und Online-Antrag auf Einbürgerung stehen zur Verfügung
26.08.2024
Die Stadt Gelsenkirchen und das in Gelsenkirchen ansässige Technologieunternehmen evocenta GmbH starten ein wegweisendes Pilotprojekt mit einer Machbarkeitsstudie
08.04.2024
Digitale Fotos ab 1. Mai 2025 verpflichtend, Fotostationen können schon jetzt genutzt werden
15.05.2023
Mehrere melderechtliche Angelegenheiten jetzt online abwickelbar
08.02.2023
Wohnberechtigungsschein und Förderanträge im Bereich Klima einfach online über das Serviceportal der Stadt beantragen