Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen.
Sie werden gebeten, Ihre Anliegen per Kontaktformular an die Ausländerbehörde zu richten.
Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht vorsprechen.
Sie haben einen eAT beantragt und wollen wissen, wann Sie diesen abholen können?
Bei der Antragstellung haben Sie eine Gebührenquittung mit einer 10-stelligen Dokumentennummer (Y06G....) erhalten. Mit dieser Dokumentennummer können Sie über die Dokumentenabfrage erfahren, ob und ab wann Ihr eAT zur Aushändigung bereit liegt.
Auch wenn Ihnen die Dokumentennummer nicht (mehr) vorliegt, Sie jedoch zwischenzeitlich den sog. PIN-Brief erhalten haben, können Sie ca. 10 Arbeitstage nach Erhalt des PIN-Briefes Ihren neuen Aufenthaltstitel auch ohne Termin an den Walk-In-Schaltern der Ausländerbehörde abholen.
Nach Beantragung Ihres eAT erhalten Sie von der Bundesdruckerei GmbH einen PIN-Brief zugesandt. Daran anschließend können Sie prüfen, ob Ihr eAT zur Aushändigung bereit liegt.
Zur Aushändigung des eAT ist eine zusätzliche Vorsprache erforderlich. Hierzu kann jemand bevollmächtigt werden. Nutzen Sie dazu ausschliesslich das hier zum Download angebotene Formular.
Sofern Sie bereits bei der Antragstellung die erforderliche Verwaltungsgebühr vollständig entrichtet haben, fallen keine weiteren Gebühren an.