Wer nach Gelsenkirchen zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim BÜRGERcenter anmelden. In Gelsenkirchen sind Anmeldungen aus dem EU-Ausland für EU-Bürgerinnen und –Bürger nur im EUROPAcenter möglich. Hier werden EU-Bürgerinnen und –Bürger vor ihrer Anmeldung sowohl von der Bundesagentur für Arbeit als auch von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in ihrer jeweiligen Muttersprache vor der Anmeldung aus dem EU-Ausland individuell beraten. Im Anschluss an die Beratung kann direkt die Anmeldung in Gelsenkirchen vorgenommen werden. Termine werden immer montags angeboten.
Anmeldung aus dem EU-Ausland (nur EU-Bürgerinnen und -Bürger)
Wer nach Gelsenkirchen zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim BÜRGERcenter anmelden. In Gelsenkirchen sind Anmeldungen aus dem EU-Ausland für EU-Bürgerinnen und –Bürger nur im EUROPAcenter möglich. Hier werden EU-Bürgerinnen und –Bürger vor ihrer Anmeldung sowohl von der Bundesagentur für Arbeit als auch von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in ihrer jeweiligen Muttersprache vor der Anmeldung aus dem EU-Ausland individuell beraten. Im Anschluss an die Beratung kann direkt die Anmeldung in Gelsenkirchen vorgenommen werden. Termine werden immer montags angeboten.
Voraussetzungen
- Ausländische EU-Staatsbürgerschaft
- Neuer Wohnsitz in Gelsenkirchen bei Zuzug direkt aus dem EU-Ausland
Benötigte Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und von der Wohnungsgeberin bzw. dem Wohnungsgeber unterschrieben)
- Alle Personen, die angemeldet werden sollen, müssen in der Wohnungsgeberbestätigung aufgeführt sein.
- Ein entsprechendes Formular finden Sie im Downloadbereich.
- Identitätsnachweise aller anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)
- ggf. Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten bei minderjährigen Kindern
- Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder anmeldet, benötigt das BÜRGERcenter evtl. die Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.
- Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf dem Beiblatt zum entsprechenden Formular im Downloadbereich.
Gebühren
keine