Ab dem 01.05.2025 müssen die für Personalausweise und Reisepässe vorgesehenen Fotos in digitaler Form vorliegen. Hierfür ruft das BÜRGERcenter die erstellten Bilder aus einer sicher verschlüsselten Cloud ab. Die neuen Regelungen gehen auf eine Gesetzesänderung zurück und sollen Ausweisdokumente fälschungssicherer machen.
Ausgedruckte Passbilder können aus diesem Grund zukünftig leider nicht mehr für Pässe und Personalausweise verwendet werden.
Die digitalen Bilder erhalten Sie auch weiterhin bei Ihrem zertifizierten Fotogeschäft oder Fotostudio. Fotoanbieter in Ihrer Nähe finden Sie hier:
Alternativ hält die Stadt Gelsenkirchen in den BÜRGERcentern sogenannte Fotostationen bereit, die während Ihres Termins zur Dokumentenbeantragung genutzt werden können, um digitale Fotos zu erstellen. Für die vor Ort gefertigten Fotos wird zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren für die Erstellung des jeweiligen Dokuments ein Aufpreis von 7,20 Euro pro verwendetem Foto erhoben. ACHTUNG! Die Fotostationen sind nur bedingt für die Erstellung von Fotos von Kleinkindern und stark bewegungseingeschränkten Personen geeignet. Das BÜRGERcenter behält sich vor, in diesen Fällen an die oben genannten professionellen Fotoanbieter zur Fertigung der digitalen Passbilder zu verweisen. Hierfür bitten wir um Verständnis!
Hinweise zu den Anforderungen für biometrische Lichtbilder finden Sie auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei unten im Anhang.