Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen, werden durch das Jugendamt in Obhut genommen und in einer Einrichtung der Jugendhilfe oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Das Jugendamt hat die Aufgabe, das Ruhen der elterl. Sorge beim Amtsgericht zu beantragen und die Besetllung eines Vormunds anzuregen, die Gesundheitsfürsorge sicherzustellen und die Kinder und Jugdlichen bedarfsgerecht zu betreuen und zu versorgen.
Einreise nach Deutschland ohne Eltern oder durch die Eltern bevollmächtigte geeignete erwachsene Personen.
nach Möglichkeit vorhandene Personaldokumente