30. März 2026, 11:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Stadt Gelsenkirchen treibt die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen weiter voran. Ab sofort stehen Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Online-Services über das Serviceportal zur Verfügung. Ziel ist es, Antragsverfahren zu vereinfachen, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Verwaltungsprozesse barriereärmer zu gestalten.
Bürgerinnen und Bürger können ab sofort weitere sozialrechtliche Leistungen online beantragen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten können, können hier Hilfe beantragen:https://serviceportal.gelsenkirchen.de/HzL
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Personen im Rentenalter, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken, können hier die Grundsicherung online beantragen. Gleiches gilt für Menschen, die zwar jünger, jedoch aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht erwerbsfähig sind. https://serviceportal.gelsenkirchen.de/GruSi
- Bildung und Teilhabe: Mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket genannt, werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen unterstützt. Unter den folgenden Links können Beziehende von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt künftig diese zusätzlichen Leistungen direkt online beantragen:
- https://serviceportal.gelsenkirchen.de/BuT-Wohngeld
- https://serviceportal.gelsenkirchen.de/BuT-Kinderzuschlag
- https://serviceportal.gelsenkirchen.de/BuT-AsylbLG
- https://serviceportal.gelsenkirchen.de/BuT-GruSi
- https://serviceportal.gelsenkirchen.de/BuT-HzL
Diese Möglichkeit, Leistungen digital zu beantragen, erleichtert nicht nur die Antragstellung für die Betroffenen, sondern beschleunigt auch die Bearbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung.
Zwei weitere digitale Verfahren für Bürgerinnen und Bürger sind bereits im November online gegangen.
- Genehmigung von Rodungen in der Schutzzeit von März bis September:
Zum Artenschutz sind zwischen 1. März bis zum 30. September Rodungen von Bäumen, Hecken und weiterer Gewächse verboten. Ausnahmegenehmigungen können Bürgerinnen und Bürger nun hier digital stellen. https://serviceportal.gelsenkirchen.de/rodungschutzzeit
- Erteilung von Vermarktungsgenehmigungen für geschützte Tiere und Pflanzen:
Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen grundsätzlich einem Vermarktungsverbot. Hier kann die Genehmigung künftig digital beantragt werden. https://serviceportal.gelsenkirchen.de/vermarktungsgenehmigung
Zusätzlich wurde die Online-Beantragung im Bereich „Aufenthaltstitel“ ausgeweitet, sodass nun auch eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen digital beantragt werden kann. https://serviceportal.gelsenkirchen.de/aufenthaltstitel
Mit dem neuen Onlineangebot „ELiA“ (Elektronische immissionsschutz-rechtliche Anträge) erweitert die Stadt ihr digitales Serviceportfolio im Umweltbereich deutlich.
Genehmigungen und Anzeigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) können nun rund um die Uhr digital eingereicht werden. Dazu zählen:
- Anträge auf Errichtung, Betrieb oder wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger industrieller und gewerblicher Anlagen
- Anzeigen nicht wesentlicher Änderungen
Welche Anlagen genehmigungspflichtig sind, ist im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) geregelt.
Zuständig für die Durchführung der Verfahren ist die untere Immissionsschutzbehörde im Referat Umwelt der Stadt Gelsenkirchen. Sie prüft die eingereichten Unterlagen, begleitet das Verfahren und steht für fachliche Auskünfte zur Verfügung.
Für die Anmeldung und das Hochladen von Dokumenten benötigen Unternehmen ein ELSTER-Organisationszertifikat. Dieses kann sowohl für „Mein ELSTER“ als auch für den Login über „Mein Unternehmenskonto“ verwendet werden. https://serviceportal.gelsenkirchen.de/ELiA
Mit der kontinuierlichen Erweiterung des digitalen Serviceangebots werden Verwaltungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger einfacher, schneller und barriereärmer. Alle aktuell verfügbaren Online-Services sind wie gewohnt über das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen erreichbar unter www.gelsenkirchen.de/serviceportal