Der öffentliche Raum in Rotthausen wird über Städtebaufördermittel gezielt aufgewertet. Jedoch kann nur in Verbindung mit dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger, zentraler Einrichtungen, Institutionen und aktiver Vereine vor Ort auch dauerhaft eine Verbesserung für den Stadtteil erreicht werden. Ergänzend zu den baulichen Maßnahmen wurde ein Quartiersfonds eingerichtet, der das ehrenamtliche Engagement der Bewohnerschaft fördert. Durch die bereitgestellten Gelder können Projektideen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen gefördert werden, die Rotthausen bereichern und das Image des Stadtteils aufwerten.
Alle Bewohnerinnen, Bewohner, Bewohnergruppen, Initiativen, Vereine und Institutionen aus Rotthausen können einen Förderantrag stellen. Förderfähig sind Projekte, die einen direkten Bezug zum Stadtteil haben und von denen möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner profitieren. Zudem müssen die Projekte zu den Zielen und Grundsätzen des Integrierten Entwicklungskonzeptes für Rotthausen passen.
Durch bürgerschaftlich initiierte und durchgeführte Projekte soll
- der Gemeinschaftsgedanke und das Zusammengehörigkeitsgefühl im Stadtteil gefördert werden,
- zu eigenverantwortlichem Handeln und stadtteilbezogenen Aktivitäten motiviert werden,
- Bürgerengagement mit kommunalen Vorhaben verknüpft werden,
- das Wohnumfeld aufgewertet werden
- und es sollen neue Kooperationen gefördert werden.
Projektideen zur Förderung durch den Quartiersfonds müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
- Eindeutiger Bezug zum Stadterneuerungsgebiet Rotthausen
- Stärkung des Images und der Identifikation der Bewohnerschaft mit ihrem Lebensumfeld
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
- Förderung der Integration unterschiedlicher Gruppen im Stadtteil
- Stärkung der nachbarschaftlichen Kontakte und des Zusammenhalts
- Belebung der Stadtteilkultur
- Verschönerung und Verbesserung des Wohnumfeldes
Gefördert werden können zum Beispiel Veranstaltungen, Feste, Projekte zur Imageaufwertung, Workshops, stadtteilbezogene Öffentlichkeitsarbeit und kleinere Projekte zur Verbesserung und Aufwertung des Wohnumfeldes.
Unter "Mehr Informationen" finden Sie eine Liste der bisherigen Anschaffungen im Rahmen des Quartiersfonds Rotthausen, die zur Ausleihe im Stadtteil bereit stehen.
Die vorläufigen Termine und Fristen für 2026, die unter Vorbehalt des Sitzungskalenders stehen, können der folgenden Tabelle entnommen werden.
| Antragsfristen für den Quartiersfonds 2026 | Gebietsbeiratssitzungen 2026 |
| 5. Februar 2026 |
5. März 2026 |
| 13. Mai 2026 |
11. Juni 2026 |
| 6. August 2026 |
3. September 2026 |
| 5. November 2026 |
3. Dezember 2026 |
Vorläufige Antragsfristen und Sitzungstermine unter Vorbehalt des Sitzungskalenders. Um Anmeldung wird unter +49 (209) 169 3916 oder stb-rotthausen@gelsenkirchen.de gebeten.