Bei Aufnahme bzw. Aufenthalt in einem Senioren- und Pflegeheim oder anderem Heim für Volljährige oder in einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung können die für den Aufenthalt berechneten Entgelte aus dem vorhandenen bzw. anrechenbaren Einkommen und Vermögen der Bewohnerin bzw. des Bewohners und anderen vorrangigen Sozialleistungen nicht immer gedeckt werden.
Auf Antrag Prüfung von Ansprüchen auf:
- Gewährung von Förderzuschüssen für Bewohner bzw. Nutzer von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
- Gewährung von Pflegewohngeld für Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen und anderen Heimen für Volljährige
jeweils nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) zur Deckung von Investitionskosten
- Gewährung von Sozialhilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches 12. Teil (SGB XII)
zur Deckung der Entgelte für Pflege, Ausbildungsumlage, Unterkunft und Verpflegung
- bei Kriegsopfern Entgegennahme von Anträgen für die vorbenannten Kosten auf Gewährung von Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesver-sorgungsgesetz (BVG) und Weiterleitung der Anträge an die zuständige Stelle