Die Wohngeldstelle berät, unterstützt und entscheidet in Wohngeldangelegenheiten.
Das Wohngeld hilft Mietern, die Wohnkosten zu tragen.
Auch Eigentümer, die eine Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen, können unterstützt werden.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- dem Gesamteinkommen und
- der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
Notwendige Antragsunterlagen erhalten Sie
- bei den Bürgercentern,
- bei der Wohngeldstelle,
- online beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (s. Mehr Informationen)
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen und nachweisen.
Der Antrag auf Wohngeld kann schriftlich oder über das Internet gestellt werden. Bei der Online-Antragstellung wird zunächst mit Hilfe des Wohngeldrechners ein möglicher Anspruch ermittelt. Daran schließt sich die Antragstellung an.