Beim Jugendamt können u. a. folgende Beurkundungen vorgenommen werden:
- I. Vaterschaftsanerkennung mit den erforderlichen Zustimmungen
- II. Unterhaltsverpflichtungserklärung
- III. Gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern
- Zu I. Die Mutter ist bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet.
- Zu II. Die Höhe des Unterhaltes ist berechnet (z. B. durch Anwalt / Beistand).
- Zu III. Die Sorgeerklärung setzt das rechtswirksame Bestehen der Vaterschaft voraus.
Beurkundungen der Vaterschaftsanerkennung und der gemeinsamen Sorgeerklärung sind auch bereits vor Geburt des Kindes möglich.
Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen nur nach Terminvereinbarung erfolgen.
HINWEIS: Ab dem 3. Dezember 2021 gilt in allen städtischen Gebäuden die 3G-Regel. Zutritt erhalten dann nur geimpfte, genesene und getestete Personen. Ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) mit passenden Nachweis zum Impf- oder Genesenenstatus (in Papierform oder digital) oder zur Negativtestung (maximal 24 Stunden altes Negativergebnis eines offiziellen Schnelltests oder PCR-Tests in Papierform oder digital) sind vorzulegen.