Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der Antrag kann dabei grundsätzlich formlos gestellt werden.
Idealerweise nutzen Sie bitte die Möglichkeit ihren Antrag über das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen. Auf diese Weise ist eine schnelle Bearbeitung bei gleichzeitiger hoher Sicherheit der schützenswerten persönlichen Daten gewährleistet.
Die Zusendung der beantragten Auskünfte erfolgt in der Regel binnen weniger Werktage.
Erforderlich sind insbesondere genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer), Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die aktuelle Anschrift sowie die Telefonnummer der Antragstellenden.
Die schriftliche Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)).