Ausstellung von Ersatz-Dokumenten (hier Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief)
Über den Verlust der ZB II / des Fahrzeugbriefes müssen Sie als Halter persönlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dies können Sie bei einem Notar erledigen oder aber direkt bei der Beantragung des neuen Dokuments bei der Zulassungsstelle.
Vor Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II muss eine gewisse Aufbietungsfrist abgewartet werden. Das alte Dokument wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Vekehrsblatt veröffentlicht und erst zwei Wochen später darf die Zulassungsstelle die neue ZB II ausstellen (in der Regel 2-3 Wochen nach Beantragung).
Bitte beachten Sie dies, insbesondere wenn Sie das Fahrzeug abmelden und/oder verkaufen möchten. Eine Abmeldung/Ummeldung ist erst mit dem Ersatzdokument möglich.