Sie möchten ein brandneues Fahrzeug zulassen.
Alternativ zu einer Zulassung vor Ort in der Zulassungsstelle können Sie ihr Fahrzeug mit i-Kfz auch unter ikfz.gelsenkirchen.de online zulassen.
Seit dem 01.10.2006 muss für die Zulassung eines Fahrzeugs gewährleistet sein, dass für die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter keine rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorangegangen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
In diesen Fällen hat die Zulasssungsbehörde die Zulassung abzulehnen, bis diese Schulden von der Halterin/dem Halter beglichen wurden.
- Grundgebühr 27,00€
darin nicht enthalten sind
- Wunschkennzeichen 10,20€
- Reservierung 2,60€
- Änderung der Technik 10,20€
- Aufschlag für ein ungetyptes Fahrzeug 15,30€
zzgl. Kosten für Kennzeichenschilder beim Schildermacher