Wenn Sie in die Stadt Gelsenkirchen ziehen oder innerhalb Gelsenkirchens umziehen oder Sie beispielsweise nach Ihrer Heirat einen neuen Namen annehmen, müssen auch die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II korrigiert werden.
Falls Sie in die Stadt Gelsenkirchen ziehen, besteht die Möglichkeit, die auswärtigen Kennzeichen beizubehalten. Natürlich kann das Kennzeichen auch geändert werden.
Dies sollten Sie so schnell wie möglich erledigen, denn die Halterdaten in den Papieren müssen immer auf dem aktuellen Stand sein.
- bei Vorlage der neuen EU-Papiere 11,70€
- bei Vorlage der alten Fahrzeugpapiere 15,10€*
- ggf. Wunschkennzeichengebühr 10,20€
*sollten Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) sein, werden diese bei der Änderung automatisch in die neuen EU-harmonisierten Papiere umgetauscht.