Wenn Sie in die Stadt Gelsenkirchen ziehen oder innerhalb Gelsenkirchens umziehen oder Sie beispielsweise nach Ihrer Heirat einen neuen Namen annehmen, müssen auch die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II korrigiert werden.
Falls Sie in die Stadt Gelsenkirchen ziehen, besteht die Möglichkeit, die auswärtigen Kennzeichen beizubehalten. Natürlich kann das Kennzeichen auch geändert werden.
Dies sollten Sie so schnell wie möglich erledigen, denn die Halterdaten in den Papieren müssen immer auf dem aktuellen Stand sein.
Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Online-Abwicklung:
Jetzt online erledigen
- 12,00 Euro: Grundgebühr zzgl. ggfls. weiterer Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere (bei Namensänderungen oder Wechsel der Anschrift)
Wenn Sie in die Stadt Gelsenkirchen ziehen oder innerhalb Gelsenkirchens umziehen oder Sie beispielsweise nach Ihrer Heirat einen neuen Namen annehmen, müssen auch die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II korrigiert werden.
Falls Sie in die Stadt Gelsenkirchen ziehen, besteht die Möglichkeit, die auswärtigen Kennzeichen beizubehalten. Natürlich kann das Kennzeichen auch geändert werden.
Dies sollten Sie so schnell wie möglich erledigen, denn die Halterdaten in den Papieren müssen immer auf dem aktuellen Stand sein.
Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Online-Abwicklung:
Jetzt online erledigen
Benötigte Unterlagen
- Ausweis des Halters (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (wenn sich das Kennzeichen oder der Name des Halters ändert)
- aktueller Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
(Sofern der Halter eine juristische Person ist)
- ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist)
Gebühren
- 12,00 Euro: Grundgebühr zzgl. ggfls. weiterer Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.