Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen, werden durch das Jugendamt in Obhut genommen und in einer Einrichtung der Jugendhilfe oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Das Jugendamt hat die Aufgabe, das Ruhen der elterlichen Sorge beim Amtsgericht zu beantragen und die Besetllung eines Vormunds anzuregen, die Gesundheitsfürsorge sicherzustellen und die Kinder und Jugdlichen bedarfsgerecht zu betreuen und zu versorgen.
Ferner ist das Team Zuwanderung für Bürgerinnen und Bürger zuständig, die aus Rumänien und Bulgarien stammen.
Nach Möglichkeit vorhandene Personaldokumente
Unbegleitete minderjährige Ausländer und Zugewanderte aus EU-Südost
Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen, werden durch das Jugendamt in Obhut genommen und in einer Einrichtung der Jugendhilfe oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Das Jugendamt hat die Aufgabe, das Ruhen der elterlichen Sorge beim Amtsgericht zu beantragen und die Besetllung eines Vormunds anzuregen, die Gesundheitsfürsorge sicherzustellen und die Kinder und Jugdlichen bedarfsgerecht zu betreuen und zu versorgen.
Ferner ist das Team Zuwanderung für Bürgerinnen und Bürger zuständig, die aus Rumänien und Bulgarien stammen.
Voraussetzungen
- Einreise nach Deutschland ohne Eltern oder durch die Eltern bevollmächtigte geeignete erwachsene Personen.
- Einreise aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland, ab 1. Januar 2014.
Benötigte Unterlagen
Nach Möglichkeit vorhandene Personaldokumente
Gebühren