Ist beabsichtigt Niederschlagswasser zu versickern oder in ein Gewässer zu leiten, so ist das Niederschlagswasser, sofern eine stoffliche Belastung gegeben ist, vorzubehandeln. Die Vorbehandlung bedarf der Genehmigung durch das Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde).
Einzelfallabhängig:
- Erläuterungsbericht
- Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500 mit Darstellung der angeschlossenen Flächen und Kategorisierung gem. Trennerlass
- Beschreibung der geplanten Behandlungsanlage inklusive der hydraulischen und stofflichen Bemessung. Vorlage des Nachweises der Vergleichbarkeit
Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. Es wird dringend empfohlen vor Antragsstellung Kontakt mit den genannten Ansprechpartnern zu suchen, um das Vorhaben frühzeitig auf die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit hin prüfen zu lassen.
Weitere Informationen: Trennerlass NRW Behandlungsanlagen "LANUV Liste"
Die Mindestgebühr für die Genehmigung beträgt 200,00 €.