Vier BÜRGERcenter im Stadtgebiet sorgen für kurze Wege bei den häufigsten Anliegen bei der Stadt. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin - seit August 2016 arbeiten alle vier BÜRGERcenter ausschließlich mit Terminvergabe.
Andernorts heißen sie Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro oder Bürgeramt – in Gelsenkirchen sind die BÜRGERcenter Ihre Anlaufstelle. An vier Standorten im Stadtgebiet steht das Team der BÜRGERcenter für Ihre Anliegen bereit:
- im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus,
- im BÜRGERcenter im Rathaus Buer,
- im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst und
- im BÜRGERcenter an der Cranger Straße.
Welches BÜRGERcenter Sie aufsuchen, steht Ihnen frei.
Um Ihren Besuch im BÜRGERcenter besser planen zu können und Ihnen überflüssige Wartezeit zu ersparen, arbeiten alle vier BÜRGERcenter der Stadt Gelsenkirchen mit der Terminvergabe. Sie können Ihren Termin online oder telefonisch unter +49 (209) 169-2100 reservieren.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage können derzeit keine Tagestermine angeboten werden. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an das nächste BÜRGERcenter.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die BÜRGERcenter besuchen wollen, benötigen Sie einen Termin.
Aufgrund der Vorgaben der Landesregierung mussten die BÜRGERcenter über mehrere Wochen geschlossen werden. Die Öffnung der Bürgercenter erfolgte nun unter strengen Auflagen. Daher stehen derzeit einer eingeschränkten Arbeitskapazität eine deutlich höhere Zahl von Bürgeranliegen gegenüber. Das Referat Bürgerservice ist bemüht, mit verschiedenen Maßnahmen allen Anliegen zeitnah gerecht zu werden.
Weiterhin gilt:
- Zahlreiche Dienstleistungen werden ausschließlich schriftlich erledigt. Eine Auflistung findet sich unterhalb.
- Fertig gestellte Personalausweise und Reisepässe erhalten Sie ohne Termin in dem BÜRGERcenter, in dem das Dokument beantragt wurde. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
- Die Bürgercenter in Erle und Horst haben vorübergehend zusätzlich an Dienstagen und Donnerstagen geöffnet.
Ein Termin ist weiterhin nur für solche Anliegen möglich und nötig, bei denen eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist.
Dienstleistungen mit schriftlichem Antrag:
Anforderung von Personenstandsurkunden, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen*, Steueridentifikationsnummern, Anmeldung eines Hundes, Untersuchungsberechtigungsscheine, Melderegisterauskünfte, Befreiungen von der Gurt- und Helmpflicht.
Den schriftlichen Antrag erhalten Sie untenstehend zum Download oder als Ausdruck an den Infotheken der BÜRGERcenter.
* Alternativ können Meldebescheinigungen im BÜRGERcenter beantragt werden.