Die Parkerleichterung ist bei den BÜRGERcentern zu beantragen. Die Geltungsdauer der Parkerleichterung orientiert sich an der Befristung des Schwerbehindertenausweises, beträgt jedoch höchstens 5 Jahre. Vorläufige Parkerleichterungen zur Überbrückung des Prüfungsverfahrens beim Referat Soziales – Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten werden in dringenden Fällen vom Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Iduna-Hochhaus) erteilt.
Zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Parkerleichterung ist die Anerkennung der außergewöhnlichen Gehbehinderung bzw. der Blindheit durch das Referat Soziales – Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten. Das Vorliegen einer der Voraussetzungen ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen aG bzw. Bl) zu dokumentieren.