Die Parkerleichterung ist bei den BÜRGERcentern zu beantragen. Die Geltungsdauer der Parkerleichterung orientiert sich an der Befristung des Schwerbehindertenausweises, beträgt jedoch höchstens 5 Jahre.
Zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Parkerleichterung ist die Anerkennung der außergewöhnlichen Gehbehinderung bzw. der Blindheit durch das Referat Soziales – Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten. Das Vorliegen einer der Voraussetzungen ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen aG bzw. Bl) zu dokumentieren.
Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde
Die Parkerleichterung ist bei den BÜRGERcentern zu beantragen. Die Geltungsdauer der Parkerleichterung orientiert sich an der Befristung des Schwerbehindertenausweises, beträgt jedoch höchstens 5 Jahre.
Voraussetzungen
Zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Parkerleichterung ist die Anerkennung der außergewöhnlichen Gehbehinderung bzw. der Blindheit durch das Referat Soziales – Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten. Das Vorliegen einer der Voraussetzungen ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen aG bzw. Bl) zu dokumentieren.
Benötigte Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Passfoto
Gebühren