Der Klimawandel ist auch in Deutschland bereits spürbar angekommen. Steigende Temperaturen und Trockenheit, aber auch Sturm und sintflutartige Regenfälle sind die Folgen - auch in Gelsenkirchen. Klimaschutz bedeutet, die relevanten Treibhausgase, die zur Erderwärmung beitragen zu reduzieren, z.B. durch den Einsatz erneuerbarer Energien. Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung von Flächen und das Versickern von Regenwasser sind geeignete Mittel, um auf die Folgen des Klimawandels angepasst zu reagieren.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Gelsenkirchen gibt es aktuell Förderprogramme im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
Mit dem "Förderkompass Klima" ist schnell und einfach herauszufinden, welches Förderprogramm für welche Adresse in Gelsenkirchen verfügbar ist. Hinweise und Details zu Antragstellung, zu berücksichtigenden Fristen und zu erbringenden Nachweisen finden sich in den jeweiligen Förderrichtlinien, die am Ende dieser Seite verlinkt sind.
Die Antragstellung für
- die Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen und für
- die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen
ist im Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober möglich. Im Zeitraum 1. November bis 31. Dezember findet die abschließende Bearbeitung der eingegangenen Anträge statt. Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Förderanträge wird darum gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Der Förderbescheid wird postalisch übermittelt. Förderfähige Anträge und die damit verbundene Erstellung der Förderbescheide sowie der Zuwendungsbescheide benötigen eine längere Bearbeitungszeit als Anträge, die nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinie nicht bewilligt werden können.
Anträge zu den oben genannten Förderungen, die im Zeitraum 1. November bis 31. Dezember eingereicht werden, können laut jeweiliger Förderrichtlinie vom 26. April 2022 nicht berücksichtigt werden.
Finanzielle Förderung für Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen und Regenwasserversickerungen.