Seit Frühjahr 2019 gibt es für Eigentümerinnen und Eigentümer in Gelsenkirchen drei Förderprogramme, mit denen der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Gelsenkirchen unterstützt werden.
In Gelsenkirchen werden aufgrund der Steinkohlevergangenheit noch viele Häuser mit Kohle beheizt. Nach Ende des Deputatkohle-Privilegs suchen viele Eigentümerinnen und Eigentümer vermehrt nach Alternativen. Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Stadt sie mit einer kostenlosen Beratung und einer finanziellen Förderung dabei, einen sinnvollen Ersatz für die alte Heizung zu finden. Für den Austausch einer Kohleheizung, durch eine klimafreundlichere Alternative, kann ein Zuschuss von 1000 € pro Wohneinheit beantragt werden. Ein Austausch von Kohle als Brennstoff sorgt nicht nur für weniger CO2-Emissionen, sondern auch für weniger Stickoxide und Feinstaub und trägt somit auch zur Luftreinhaltung bei.
Die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Gelsenkirchen gestellt bzw. eingereicht werden.
Die Stadt Gelsenkirchen gewährt einen Zuschuss für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen von bis zu 2.000 Euro je Anlage.
Wird die Anlage gleichzeitig und in Kombination mit einer Dachbegrünung installiert, kann ein Bonus von bis zu 1.000 Euro gewährt werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden.
Die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Gelsenkirchen gestellt bzw. eingereicht werden.
Der Klimawandel ist auch in Deutschland bereits spürbar angekommen. Steigende Temperaturen und Trockenheit, aber auch Sturm und sintflutartige Regenfälle sind die Folgen - auch in Gelsenkirchen. Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung von Flächen sind geeignete Mittel, um auf diese Herausforderungen zu reagieren.
Die Umsetzung solcher Maßnahmen wird in besonders vom Klimawandel betroffenen Gebieten (Wärmeinseln) von der Stadt Gelsenkirchen finanziell unterstützt. Für neu errichtete Dach- und Fassadenbegrünungen können bis zu 2.000 Euro beantragt werden, die Begrünung von Einzelgaragendächer wird hierbei pauschal mit 500 Euro unterstützt. Entsiegelungen, insbesondere der Rückbau sog. „Steingärten“, werden mit bis zu 2.500 Euro gefördert.