Hier wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, in die genehmigten Bauunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, etc.) Ihres Gebäudes Akteneinsicht zu nehmen und sich davon ggf. Kopien, auch in digitaler Form anfertigen zu lassen. Zur Einsicht in Hausakten können Sie einen Termin per E-Mail an hausakten@gelsenkirchen.de vereinbaren.
Berechtigt zur Akteneinsicht sind die Haus- und Grundeigentümer, Erbbauberechtigte sowie deren Bevollmächtigte bei Vorlage einer Vollmacht. Das Fotografieren oder Scannen der Dokumente durch den Antragsteller ist generell unzulässig.
Benötigt wird der gültige Personalausweis, ein Grundbuchauszug bzw. eine Vollmacht.
Für die Gewährung der Akteneinsicht in Papierakten, die Fertigung und die Übersendung von Fotokopien, die Einsicht in digitalisierte Hausakten, die Bereitstellung bzw. den Versand von Hausakten-Unterlagen auf digitalem Datenträger oder per elektronischer Übermittlung werden nach dem Gebührentarif Anlage 1 zur „Satzung über die Erhebung von Gebühren für besondere Leistungen der Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen (Verwaltungsgebührensatzung – VGS)“ Gebühren erhoben. Die Gebühr ist wie folgt gestaffelt:
Gemäß Ziffer 4.1.1 wird für die Papierakte berechnet:
- Bereitstellung zur Einsichtnahme - 1 Ordner: 30,00 EUR
- Bereitstellung zur Einsichtnahme - 2 bis 3 Ordner: 60,00 EUR
- Bereitstellung zur Einsichtnahme - 4 bis 5 Ordner: 90,00 EUR
- Bereitstellung zur Einsichtnahme - 6 bis 7 Ordner: 120,00 EUR
- Bereitstellung zur Einsichtnahme - 8 und mehr Ordner: 150,00 EUR
Gemäß Ziffer 4.1.2:
- Aktenausleihe (nur an öffentlich bestellte Sachverständige) je Ordner: 50,00 EUR
Gemäß Ziffer 1.4 wird für die Fertigung von Fotokopien berechnet:
- je Seite im Format DIN A4 - schwarz-weiß: 1,00 EUR
- je Seite im Format DIN A4 - farbig: 2,00 EUR
- je Seite im Format DIN A3 - schwarz-weiß: 2,00 EUR
- je Seite im Format DIN A3 - farbig: 4,00 EUR
- je Seite im Format DIN A2 o. größer - schwarz-weiß: 25,00 EUR
- je Seite im Format DIN A2 o. größer - farbig: 50,00 EUR
Gemäß Ziffer 4.2.1:
- Bereitstellung einer digitalisierten Hausakte auf digitalem Datenträger: 100,00 EUR
Gemäß Ziffer 4.2.2:
- Einsicht in eine digitale Hausakte: 25,00 EUR
Gemäß Ziffer 4.2.3:
- Elektronischer Versand eines digitalen Dokuments auf Anforderung: 50,00 EUR