Die Förderung der Kultur in Gelsenkirchen findet auf verschiedene Arten statt, insbesondere in Form von finanziellen Zuschüssen als direkte finanzielle Unterstützung für Projekte, als Sachleistungen, indem kommunalen Einrichtungen, Technik oder Material bereitgestellt werden, sowie als ideelle Unterstützung, mit Beratungen und Unterstützung.
Für kulturelle Projekte und Produktionen freier Kulturträger aller Kunst- und Kultursparten mit einem Förderbedarf bis zu 750,- Euro kann eine Mikroförderung beantragt werden (bei einem höheren Förderbedarf bitte die Unterlagen der Regulären Kulturförderung nutzen). Diese Zuwendung kann als Vollfinanzierung beantragt werden.
Das Referat Kultur bietet Ihnen eine Beratung. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, um dafür einen Termin zu machen, da jede Beratung individuell erfolgt.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Zuwendungen an Institutionen, Initiativen, Akteure der Freien Kulturszene und engagierte Einzelpersonen mit einem Kulturangebot in Gelsenkirchen gewährt.
Kommunen, die als Projektträger fungieren, können zum Kreis der Förderberechtigten zählen, sofern ein Vorhaben in Gelsenkirchen stattfindet, die Freie Szene der Stadt einbindet und einen deutlichen Bezug zu Gelsenkirchen hat.
Bitte beachten Sie die Kulturförderrichtlinien der Stadt Gelsenkirchen.
Anträge sind schriftlich beim Referat Kultur einzureichen. Der Antrag muss eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan und Informationen über den Antragsteller enthalten. Das Referat Kultur stellt einen Vordruck (Excel) zur Verfügung, die Sie beim Referat Kultur anfragen können.
Förderanträge für die Mikroprojektförderung Projektförderung sollten spätestens vier Wochen vor Projektstart eingereicht werden.
Kulturförderung (Reguläre Projektförderung - Mikroförderung)
Die Förderung der Kultur in Gelsenkirchen findet auf verschiedene Arten statt, insbesondere in Form von finanziellen Zuschüssen als direkte finanzielle Unterstützung für Projekte, als Sachleistungen, indem kommunalen Einrichtungen, Technik oder Material bereitgestellt werden, sowie als ideelle Unterstützung, mit Beratungen und Unterstützung.
Für kulturelle Projekte und Produktionen freier Kulturträger aller Kunst- und Kultursparten mit einem Förderbedarf bis zu 750,- Euro kann eine Mikroförderung beantragt werden (bei einem höheren Förderbedarf bitte die Unterlagen der Regulären Kulturförderung nutzen). Diese Zuwendung kann als Vollfinanzierung beantragt werden.
Das Referat Kultur bietet Ihnen eine Beratung. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, um dafür einen Termin zu machen, da jede Beratung individuell erfolgt.
Voraussetzungen
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Zuwendungen an Institutionen, Initiativen, Akteure der Freien Kulturszene und engagierte Einzelpersonen mit einem Kulturangebot in Gelsenkirchen gewährt.
Kommunen, die als Projektträger fungieren, können zum Kreis der Förderberechtigten zählen, sofern ein Vorhaben in Gelsenkirchen stattfindet, die Freie Szene der Stadt einbindet und einen deutlichen Bezug zu Gelsenkirchen hat.
Bitte beachten Sie die Kulturförderrichtlinien der Stadt Gelsenkirchen.
Benötigte Unterlagen
Anträge sind schriftlich beim Referat Kultur einzureichen. Der Antrag muss eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan und Informationen über den Antragsteller enthalten. Das Referat Kultur stellt einen Vordruck (Excel) zur Verfügung, die Sie beim Referat Kultur anfragen können.
Förderanträge für die Mikroprojektförderung Projektförderung sollten spätestens vier Wochen vor Projektstart eingereicht werden.
Gebühren
keine