Die Förderung der Kultur in Gelsenkirchen findet auf verschiedene Arten statt, insbesondere in Form von finanziellen Zuschüssen als direkte finanzielle Unterstützung für Projekte, als Sachleistungen, indem kommunalen Einrichtungen, Technik oder Material bereitgestellt werden, sowie als ideelle Unterstützung, mit Beratungen und Unterstützung.
Für kulturelle Projekte und Produktionen freier Kulturträger aller Kunst- und Kultursparten mit einem Förderbedarf über 750,- Euro kann eine reguläre Projektförderung beantragt werden (für eine Förderung bis zu maximal 750,- Euro kann eine Mikroförderung beantragt werden). Insbesondere gefördert werden Projekte und Produktionen,
- die das Kulturangebot in Gelsenkirchen ergänzen, qualifizieren und erweitern;
- die von mehreren Kulturträgern gemeinsam und in inhaltlicher Kooperation durchführt werden (die Zusammenarbeit mit städtischen Institutionen o. a. schließt eine Förderung nicht aus);
- die künstlerische und (sozio-)kulturelle Vorhaben sind, die sich von kommerziellen Unterhaltungsveranstaltungen deutlich abheben;
- die von erhöhtem öffentlichem oder künstlerischem Interesse sind;
- die Breitenwirkung haben;
- die sparten-, szenen- und/oder altersübergreifend sind;
- die lokalen/regionalen Modellcharakter haben;
- zukunftsfähige Ideen mit besonderer Nachhaltigkeit für die kulturelle Entwicklung Gelsenkirchens enthalten;
- die bereits über eine Grundfinanzierung durch die Akquisition von weiteren Förder- und Drittmitteln verfügen;
- eine außerordentliche Qualität versprechen;
- Aspekte der Inklusion/Teilhabe berücksichtigen;
- Aspekte der Ressourceneffizient/Nachhaltigkeit berücksichtigen;
- diversitätssensibel sind / Diversitätskompetenzen fördern;
- im urbanen Raum stattfinden / Orte neu erschließen;
- begleitende Formate wie Workshops und Publikumsgespräch beinhalten;
- die der kulturellen Bildung dienen.
Es sollten möglichst viele der genannten Kriterien berücksichtig werden.
Das Referat Kultur bietet Ihnen eine Beratung. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, um dafür einen Termin zu machen, da jede Beratung individuell erfolgt.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Zuwendungen an Institutionen, Initiativen, Akteure der Freien Kulturszene und engagierte Einzelpersonen mit einem Kulturangebot in Gelsenkirchen gewährt.
Kommunen, die als Projektträger fungieren, können zum Kreis der Förderberechtigten zählen, sofern ein Vorhaben in Gelsenkirchen stattfindet, die Freie Szene der Stadt einbindet und einen deutlichen Bezug zu Gelsenkirchen hat.
Bitte beachten Sie die Kulturförderrichtlinien der Stadt Gelsenkirchen.
Anträge sind schriftlich beim Referat Kultur einzureichen. Der Antrag muss eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan und Informationen über den Antragsteller enthalten. Das Referat Kultur stellt einen Vordruck zur Verfügung. Einen Vordruck für den Kostenplan und den Soll-Ist-Verwendungsnachweis als Excel-Tabelle können Sie vom Referat Kultur erhalten.
Förderanträge für eine reguläre Projektförderung sollten spätestens sechs Wochen vor Projektstart eingereicht werden.
Kulturförderung (Reguläre Projektförderung)
Die Förderung der Kultur in Gelsenkirchen findet auf verschiedene Arten statt, insbesondere in Form von finanziellen Zuschüssen als direkte finanzielle Unterstützung für Projekte, als Sachleistungen, indem kommunalen Einrichtungen, Technik oder Material bereitgestellt werden, sowie als ideelle Unterstützung, mit Beratungen und Unterstützung.
Für kulturelle Projekte und Produktionen freier Kulturträger aller Kunst- und Kultursparten mit einem Förderbedarf über 750,- Euro kann eine reguläre Projektförderung beantragt werden (für eine Förderung bis zu maximal 750,- Euro kann eine Mikroförderung beantragt werden). Insbesondere gefördert werden Projekte und Produktionen,
- die das Kulturangebot in Gelsenkirchen ergänzen, qualifizieren und erweitern;
- die von mehreren Kulturträgern gemeinsam und in inhaltlicher Kooperation durchführt werden (die Zusammenarbeit mit städtischen Institutionen o. a. schließt eine Förderung nicht aus);
- die künstlerische und (sozio-)kulturelle Vorhaben sind, die sich von kommerziellen Unterhaltungsveranstaltungen deutlich abheben;
- die von erhöhtem öffentlichem oder künstlerischem Interesse sind;
- die Breitenwirkung haben;
- die sparten-, szenen- und/oder altersübergreifend sind;
- die lokalen/regionalen Modellcharakter haben;
- zukunftsfähige Ideen mit besonderer Nachhaltigkeit für die kulturelle Entwicklung Gelsenkirchens enthalten;
- die bereits über eine Grundfinanzierung durch die Akquisition von weiteren Förder- und Drittmitteln verfügen;
- eine außerordentliche Qualität versprechen;
- Aspekte der Inklusion/Teilhabe berücksichtigen;
- Aspekte der Ressourceneffizient/Nachhaltigkeit berücksichtigen;
- diversitätssensibel sind / Diversitätskompetenzen fördern;
- im urbanen Raum stattfinden / Orte neu erschließen;
- begleitende Formate wie Workshops und Publikumsgespräch beinhalten;
- die der kulturellen Bildung dienen.
Es sollten möglichst viele der genannten Kriterien berücksichtig werden.
Das Referat Kultur bietet Ihnen eine Beratung. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, um dafür einen Termin zu machen, da jede Beratung individuell erfolgt.
Voraussetzungen
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Zuwendungen an Institutionen, Initiativen, Akteure der Freien Kulturszene und engagierte Einzelpersonen mit einem Kulturangebot in Gelsenkirchen gewährt.
Kommunen, die als Projektträger fungieren, können zum Kreis der Förderberechtigten zählen, sofern ein Vorhaben in Gelsenkirchen stattfindet, die Freie Szene der Stadt einbindet und einen deutlichen Bezug zu Gelsenkirchen hat.
Bitte beachten Sie die Kulturförderrichtlinien der Stadt Gelsenkirchen.
Benötigte Unterlagen
Anträge sind schriftlich beim Referat Kultur einzureichen. Der Antrag muss eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan und Informationen über den Antragsteller enthalten. Das Referat Kultur stellt einen Vordruck zur Verfügung. Einen Vordruck für den Kostenplan und den Soll-Ist-Verwendungsnachweis als Excel-Tabelle können Sie vom Referat Kultur erhalten.
Förderanträge für eine reguläre Projektförderung sollten spätestens sechs Wochen vor Projektstart eingereicht werden.
Gebühren
keine