Zum Zwecke der Verbesserung des Stadtbildes und zur schnelleren Beseitigung illegaler Graffiti sowie der finanziellen Entlastung von Privatpersonen wird die Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen in Gelsenkirchen durch die Gewährung von Zuschüssen gefördert.
Folgende Maßnahmen sind gem. Förderrichtlinie umfasst:
- Professionelle Entfernung des Graffitis, gegebenenfalls Auftrag einer Schutzschicht (Fachfirma)
75 % der Gesamtkosten (max. 3.500 €)
- Künstlerische Gestaltung bzw. Verschönerung der betroffenen Fläche durch ortsansässige professionelle Grafikkünstlerinnen und -künstler
75 % der Gesamtkosten (max. 3.500 €)
- Übermalung der betroffenen Fläche, gegebenenfalls Auftrag einer Schutzschicht (Eigenleistung)
100 % der Materialkosten (max. 500 €)
- Anpflanzung von Rankengewächsen (Fachfirma oder Eigenleistung)
75 % der Gesamtkosten (max. 1.500 €)
- Das Graffiti muss ohne Erlaubnis und mit wasserfester Farbe erstellt worden sein.
- Es handelt sich um ein straßenseitiges Graffiti.
- Damit die Entfernung von Graffiti gefördert werden kann, muss zunächst eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei erstattet worden sein.
- Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer, erbbauberechtigt oder Vertreterin bzw. Vertreter der betroffenen baulichen Anlage.
- Mit der Durchführung des Vorhabens wurde noch nicht begonnen.
- Die Ausführungen stehen im Einklang mit ggfs. anderweitigen rechtlichen Bestimmungen (u.a. Denkmalschutz, Gestaltungssatzung).
Weitere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Förderrichtlinie.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der ausgefüllte Antrag für die Förderung gestellt werden an:
sicherheit.und.ordnung@gelsenkirchen.de
Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ebertstraße 11
45875 Gelsenkirchen
Bitte legen Sie unbedingt folgende Anlagen bei:
- Grundbuchauszug ggf. Vertretungsvollmacht
- Foto der Fassade mit Graffiti
- Bei Fremdbeauftragung: zwei verbindliche Kostenangebote zweier Fachfirmen mit Daten
- Bei Eigenleistung: Kostenprognose über vrsl. Materialkosten, ggf. inkl. Nachweise
- Bescheinigung über den Strafantrag
- ggf. Nachweis des Versicherungsbescheides zur Höhe der Kostenübernahme
- ggf. Rechtsbehelfsverzichtserklärung (zur Beschleunigung des Verfahrens bei positivem Bescheid)