Mit dem Förderprogramm für Stecker-Solargeräte (sogenannte Balkonkraftwerke) möchte die Stadt Gelsenkirchen den Einstieg in die private Solarstromproduktion erleichtern. Wer ein steckerfertiges Solargerät installiert, kann ab sofort von einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 100 Euro profitieren. Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 13.12.2026.
Was wird gefördert?
Die Stadt Gelsenkirchen fördert die Anschaffung und Installation von Stecker-Solargeräten (sogenannten Balkonkraftwerken) bis 800 Watt Wechselrichterleistung mit einem Zuschuss von 100 Euro pro Anlage. Die Förderung gilt für neue Stecker-Solargeräte, die den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen. Es wird maximal ein Gerät je Wohneinheit gefördert. Der Förderhöchstsatz beträgt maximal 100 Prozent des Kaufpreises.
Die Anträge auf Förderung müssen nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt beziehungsweise eingereicht werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit dem Status „in Betrieb“ eingetragen ist.
Nicht gefördert werden:
- Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2024 im Marktstammdatenregister angemeldet wurden
- gebrauchte Stecker-Solargeräte
- Anlagen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtend installiert werden müssen (z. B. durch Festsetzungen im Bebauungsplan)
- Maßnahmen, denen planungs- oder baurechtliche Belange entgegenstehen
- Anlagen mit einer Wechselrichterleistung größer als 800 Watt
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle, die ein Stecker-Solargerät an oder auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen installieren und nutzen. Dazu gehören natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine.
Ablauf
- Erwerb des Stecker-Solargerätes und Installation entsprechend den geltenden technischen Normen und Anschlussbedingungen
- Förderrichtlinie lesen und zur Kenntnis nehmen
- Antragsformular ausfüllen und unterschreiben
- benötigte Nachweise beilegen
- Antrag einreichen
- Prüfung der Unterlagen durch das Referat Umwelt der Stadt Gelsenkirchen
- Auszahlung des Zuschusses auf das angegebene Konto und postalischer Versand des Förderbescheids
Anträge müssen vollständig in genehmigungsfähiger Form vorliegen. Anträge werden erst bearbeitet, wenn alle Angaben und Nachweise vorliegen. Aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Anzahl eingehender Förderanträge wird darum gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie.