Grundwasser ist als Bestandteil des Naturhaushaltes ein besonders schützenswertes Gut. Grundwasserabsenkungen/-ableitungen sind daher grundsätzlich erlaubnispflichtig. Eine entsprechende Erlaubnis ist bei der Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt - untere Wasserbehörde) zu beantragen.
Dies gilt auch für eine dauerhafte Grundwasserableitung nach Beendigung einer Baumaßnahme (z.B. Gebäudedränage).
Einzellfallabhängig:
- Antragsformular
- Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500
- Erläuterungsbericht mit Antragsschreiben / Antragsvordruck
- Lageplan mit Eintrag der Einleitstelle
- ggf. Bodengutachten mit Bodenprofilen
- hydraulischer Nachweis (Wassermengen, Dauer, Verbleib)
- Plan mit Eintragung des Absenkungsbereiches
- im Einzelfall nach Abstimmung: Stellungnahme zum Einfluss der Grundwasserableitung auf die vorhandene Bebauung. Aus der Stellungnahme muss hervorgehen, dass ein negativer Einfluss auf die Bebauung auszuschließen ist bzw. wie ein solcher unterbunden werden kann.
- Angaben zu Altlasten, ggf. Grundwasserqualität in Abstimmung ermitteln
Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
Die Mindestgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 €.
Grundwasserhaltungen / Trockenhaltung von Baugruben oder Gebäuden
Grundwasser ist als Bestandteil des Naturhaushaltes ein besonders schützenswertes Gut. Grundwasserabsenkungen/-ableitungen sind daher grundsätzlich erlaubnispflichtig. Eine entsprechende Erlaubnis ist bei der Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt - untere Wasserbehörde) zu beantragen.
Dies gilt auch für eine dauerhafte Grundwasserableitung nach Beendigung einer Baumaßnahme (z.B. Gebäudedränage).
Benötigte Unterlagen
Einzellfallabhängig:
- Antragsformular
- Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500
- Erläuterungsbericht mit Antragsschreiben / Antragsvordruck
- Lageplan mit Eintrag der Einleitstelle
- ggf. Bodengutachten mit Bodenprofilen
- hydraulischer Nachweis (Wassermengen, Dauer, Verbleib)
- Plan mit Eintragung des Absenkungsbereiches
- im Einzelfall nach Abstimmung: Stellungnahme zum Einfluss der Grundwasserableitung auf die vorhandene Bebauung. Aus der Stellungnahme muss hervorgehen, dass ein negativer Einfluss auf die Bebauung auszuschließen ist bzw. wie ein solcher unterbunden werden kann.
- Angaben zu Altlasten, ggf. Grundwasserqualität in Abstimmung ermitteln
Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
Gebühren
Die Mindestgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 €.