15. August 2019, 10:20 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Um die umweltfreundliche Mobilität zu stärken, gelten in Gelsenkirchen ab heute eine Reihe von so genannten „Bevorrechtigungen“ für elektrisch betriebene Fahrzeuge. So können Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen auf öffentlichen Wegen und Plätzen, auf denen Parkgebühren fällig sind, bis zu drei Stunden kostenlos parken. Statt einen Parkschein zu lösen, müssen sie nur eine Parkscheibe einlegen. Erkennbar sind die Parkzonen, in denen diese Regelung gilt, an entsprechenden Aufklebern auf den Parkscheinautomaten. Die Automaten werden von der Verkehrsgesellschaft ab heute mit den Aufklebern versehen.
Günstiger sind ab heute auch die Bewohnerparkausweise und Parkausweise für Handwerkerinnen und Handwerker. Für Inhaberinnen und Inhaber eines Elektro-Fahrzeuges mit einem „E“ auf dem Kennzeichen reduzieren sich die Gebühren für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises auf 10,20 € 30 € pro Jahr. Die Gebühren für die Ausstellung von Handwerkerparkausweisen für elektrisch betriebene Fahrzeuge von in Gelsenkirchen ansässigen Handwerkerinnen und Handwerkern liegen nun zwischen 51 und 102 € statt 150 bis 300 €.
Die Gebührenreduzierungen bzw. -befreiungen gelten zunächst bis Ende 2023. Möglich gemacht werden die Regelungen durch das Elektromobilitätsgesetz – EmoG. Es bestimmt, in welchem Umfang Bevorrechtigungen möglich sind und durch die Kommunen eingerichtet werden können.