Gratis Parken im Stadtgebiet
Für alle, die mit einem E-Fahrzeugen unterwegs sind, erübrigt sich die oft langwierige Suche nach einem freien, gebührenfreien Parklplatz. Drei Stunden lang können Halterinnen und Halter von E-Fahrzeugen an öffentlichen Wegen und Plätzen im Stadtgebiet umsonst parken, auf denen sonst ein Parkschein gezogen werden müsste. Hier reicht es, eine Parkscheibe auszulegen. Damit niemand ausversehen doch zahlt, weisen auch Aufleber an den entsprechenden Parkscheinautomaten auf die Regelung hin. Für private Parkflächen gilt diese Regelung nicht.
Parken an der Ladesäule
Die Ladeinfrastruktur in Gelsenkirchen wird immer weiter ausgebaut. E-Fahrzeuge parken dabei an allen Ladesäulen kostenlos. Damit möglichst viele Fahrzeuge die Ladesäulen und Parkplätze nutzen können, ist die Parkdauer dort auf drei Stunden begrenzt.
Vergünstigte Bewohnerparkausweise
Wer ein Elektro-Fahrzeug (mit E-Kennzeichen) fährt, kann sich auch beim Bewohnerparkausweis über vergünstigte Konditionen freuen. So zahlen Halterinnen und Halter von E-Fahrzeugen für ihren Bewohnerparkausweis lediglich 10,20 € statt 30 € pro Jahr. Achtung! Die vergünstigten Parkausweise müssen jedes Jahr aufs Neue beantragt werden. Ein Antrag für zwei Jahre ist nicht möglich.
Vergünstigte Parkausweise für soziale und ambulante Dienste und Handwerk
Auch für alle, die für soziale oder ambulante Dienste oder für das Handwerk unterwegs sind, lohnt sich das E-Kennzeichen. Wer für sein Handwerk oder einen ambulanten bzw. sozialen Dienst ein E-Fahrzeug nutzt, kann ebenfalls einen Parkausweis zu vergünstigten Konditionen beantragen. Je nach Geltungsbereich beträgt die Gebühr lediglich zwischen 51 bis 102 € anstelle der üblichen 150 bis 300 € pro Jahr.
Wichtig! Das E-Kennzeichen
Für alle Bevorrechtigungen der Elektro-Fahrzeuge ist ein E-Kennzeichen erforderlich. Um ein E-Kennzeichen zu erhalten, muss ein gesonderter Antrag in der Zulassungsstelle gestellt werden - auch bei Neuzulassungen. Bei Neuzulassungen von E-Fahrzeugen fallen zwar keine weiteren Gebühren für ein E-Kennzeichen an, ein Antrag ist dennoch erforderlich. Wer allerdings sein Elektro-Fahrzeug im Nachhinein mit einem E-Kennzeichen ausstatten möchte, muss sein Fahrzeug in der Zulassungsstelle umzeichnen lassen. Hierfür fallen ca. 30 € Verwaltungsgebühren und Kosten für neue Kennzeichen-Schilder an. Sowohl für reine Elektro-Fahrzeuge als auch für viele Plug-in-Hybride (Hybrid-Fahrzeuge mit externem Ladeanschluss) kann ein E-Kennzeichen beantragt werden. Voraussetzung für die Hybrid-Fahrzeuge: Sie stoßen entweder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer aus oder erreichen im rein elektrischen Fahrbetrieb eine Strecke von mindestens 40 Kilometern.