23. April 2018, 14:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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In der vergangenen Woche haben die Polizei und das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung in mehreren Bordellen in Gelsenkirchen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Prostituiertenschutzgesetz kontrolliert.
Insgesamt drei Betriebe wurden wegen mangelnder Einhaltung der Vorschriften gänzlich geschlossen. Ebenso wurden alle angetroffenen Prostituierten überprüft. Der Großteil führte eine Anmeldebescheinigung mit sich, die Übrigen mussten ihre Tätigkeit einstellen.
Die Polizei nahm eine Prostituierte wegen des Verdachts illegalen Aufenthalts und Urkundenfälschung fest. Aus dem gleichen Grund erfolgte auch die Festnahme eines Gastes.
Seit dem 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft, spätestens seit Beginn dieses Jahres müssen Prostituierte über eine Anmeldebescheinigung verfügen und Bordellbetriebe benötigen eine Erlaubnis nach diesem Gesetz.
Die Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz werden durch das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung mit entsprechenden Geldbußen geahndet, ebenso die Verstöße gegen das Gaststätten- und das Nichtraucherschutzgesetz.