Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Die Eintragung erfolgt nach Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes von Amts wegen, auf Anregung des Eigentümers oder Antrag des Landschaftsverbandes.
Formloses Schreiben mit Bitte zur Prüfung des Denkmalwertes gemäß §2 und § 4 DSchG NRW.
Unterschutzstellung von Denkmälern
Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Die Eintragung erfolgt nach Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes von Amts wegen, auf Anregung des Eigentümers oder Antrag des Landschaftsverbandes.
Benötigte Unterlagen
Formloses Schreiben mit Bitte zur Prüfung des Denkmalwertes gemäß §2 und § 4 DSchG NRW.
Gebühren
keine