Erhebliche Lärmbelästigungen können Sie zur Anzeige bringen.
Falls außerhalb der normalen Dienstzeiten des Referats Umwelt ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Lärmbelästigungen durch Privatpersonen und Tiere
Erhebliche Lärmbelästigungen können Sie zur Anzeige bringen.
Falls außerhalb der normalen Dienstzeiten des Referats Umwelt ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Voraussetzungen
- Erhebliche Lärmbelästigung durch Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder ähnliche Geräte
- Störung der Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
- Einsatz von Geräten (wie beispielsweise Rasenmäher, Motor- oder Kreissäge) an Werktagen in der Zeit vor 07:00 Uhr oder nach 20:00 Uhr
- Betrieb von Laubbläsern, -sammlern, Freischneidern oder Grastrimmern ohne das gemeinschaftliche Umweltzeichen an Werktagen
in der Zeit vor 09:00 Uhr, zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie nach 17:00 Uhr
- Erhebliche Lärmbelästigung durch Tierhaltung (z. B. Hundebellen, Hähnekrähen)
Benötigte Unterlagen
- Name und Anschrift des Verursachers
- Datum und Uhrzeit der Ruhestörung
- Art der Ordnungswidrigkeit
- Name und Anschrift weiterer Zeugen
Gebühren