Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf berät und unterstützt schwerbehinderte Menschen (auch Gleichgestellte) und Arbeitgeber bei allen Fällen und Problemen im Arbeits- und Berufsleben.
Die Dienstleistung umfasst auch:
- besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen bedarf generell der vorherigen Zustimmung. Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf führt dieses gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch.
- Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber im Rahmen der begleitenden Hilfe im Berufs- und Arbeitsleben, z.B. technische Hilfen am Arbeitsplatz.
Beratung und Unterstützung für Behinderte Menschen im Beruf
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf berät und unterstützt schwerbehinderte Menschen (auch Gleichgestellte) und Arbeitgeber bei allen Fällen und Problemen im Arbeits- und Berufsleben.
Die Dienstleistung umfasst auch:
- besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen bedarf generell der vorherigen Zustimmung. Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf führt dieses gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch.
- Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber im Rahmen der begleitenden Hilfe im Berufs- und Arbeitsleben, z.B. technische Hilfen am Arbeitsplatz.
Benötigte Unterlagen
Gebühren
keine