Die Stadt Gelsenkirchen gewährt institutionelle Förderungen, um die kontinuierliche Kulturarbeit von Akteuren, Vereinen und Verbänden zu sichern. Die institutionelle Förderung kultureller Träger wird durch Beschlüsse des für Kultur zuständigen Gremiums festgelegt.
Anträge sind schriftlich beim Referat Kultur einzureichen.
Für Erstanträge muss ein Vorgespräch mit dem Referat Kultur stattfinden, dieses sollte im ersten Quartal des Vorjahres erfolgen.
Folgeanträge müssen bis spätestens 31.07. für das Folgejahr gestellt werden.
Antragsberechtigt sind nicht-kommunale Kultureinrichtungen und -akteure sowie gemeinnützige Vereine, die einen deutlichen Schwerpunkt auf Kunst und Kultur haben, in Gelsenkirchen ansässig sind und keine gewinnorientierten Aktivitäten verfolgen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Institutionen / Akteure,
- die unmittelbar parteipolitische Ziele oder Aktivitäten politischer Parteien / parteinaher Organisationen verfolgen oder in Trägerschaft kirchlicher oder religiöser Gemeinschaften sind;
- mit kommerziellem Interesse;
- die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen;
- Stiftungen.
Bitte beachten Sie die Kulturförderrichtlinien der Stadt Gelsenkirchen.
Dem schriftlichen Antrag sind beizufügen
- eine ausführliche Beschreibung der Einrichtung;
- ein Finanzierungskonzept mit Wirtschaftsplan (Ausgaben, Einnahmen, Eigenleistungen, Leistungen Dritter, insbesondere andere öffentliche Förderungen, ggf. Ausblick auf die finanzielle Entwicklung) - einen Vordruck erhalten Sie beim Referat Kultur;
- ein Organisations- und Stellenplan;
- bei Erstanträgen eine Satzung und Programmausrichtung, Betreiberkonzept oder entsprechende Beschreibung aller kulturellen Betätigungen und Ziele.
Kulturförderung (Institutionelle Förderung)
Die Stadt Gelsenkirchen gewährt institutionelle Förderungen, um die kontinuierliche Kulturarbeit von Akteuren, Vereinen und Verbänden zu sichern. Die institutionelle Förderung kultureller Träger wird durch Beschlüsse des für Kultur zuständigen Gremiums festgelegt.
Anträge sind schriftlich beim Referat Kultur einzureichen.
Für Erstanträge muss ein Vorgespräch mit dem Referat Kultur stattfinden, dieses sollte im ersten Quartal des Vorjahres erfolgen.
Folgeanträge müssen bis spätestens 31.07. für das Folgejahr gestellt werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nicht-kommunale Kultureinrichtungen und -akteure sowie gemeinnützige Vereine, die einen deutlichen Schwerpunkt auf Kunst und Kultur haben, in Gelsenkirchen ansässig sind und keine gewinnorientierten Aktivitäten verfolgen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Institutionen / Akteure,
- die unmittelbar parteipolitische Ziele oder Aktivitäten politischer Parteien / parteinaher Organisationen verfolgen oder in Trägerschaft kirchlicher oder religiöser Gemeinschaften sind;
- mit kommerziellem Interesse;
- die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen;
- Stiftungen.
Bitte beachten Sie die Kulturförderrichtlinien der Stadt Gelsenkirchen.
Benötigte Unterlagen
Dem schriftlichen Antrag sind beizufügen
- eine ausführliche Beschreibung der Einrichtung;
- ein Finanzierungskonzept mit Wirtschaftsplan (Ausgaben, Einnahmen, Eigenleistungen, Leistungen Dritter, insbesondere andere öffentliche Förderungen, ggf. Ausblick auf die finanzielle Entwicklung) - einen Vordruck erhalten Sie beim Referat Kultur;
- ein Organisations- und Stellenplan;
- bei Erstanträgen eine Satzung und Programmausrichtung, Betreiberkonzept oder entsprechende Beschreibung aller kulturellen Betätigungen und Ziele.
Gebühren
keine