Die seit 1.1.2024 gültige Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen wurde zum 29.1.2026 außer Kraft gesetzt. Aktuell bietet die Stadt Gelsenkirchen keine Förderungen für Photovoltaik-Anlagen oder Stecker-Solargeräte bzw. Balkonkraftwerke.
Anträge, die bis einschließlich 28.1.2026 vollständig vorlagen, werden noch abschließend bearbeitet. Anträge, die ab dem 29.1.2026 eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Sie erhalten hierüber schriftlich Bescheid.