Wichtiger Hinweis zur Förderung von Solaranlagen – Fördermittel ausgeschöpft
Derzeit können keine weiteren Anträge auf Förderung von Photovoltaik-Anlagen (inkl. Stecker-Solargeräten) gestellt werden. Die dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Stadt Gelsenkirchen für das Jahr 2025 sind ausgeschöpft.
Alle Anträge, die bis zum einschließlich 06.10.2025 vollständig in genehmigungsfähiger Form vorlagen, werden abschließend bearbeitet und entsprechende Förderungen ausgezahlt.
Anträge, die bis zum 06.10.2025 nicht in vollständiger, genehmigungsfähiger Form vorlagen oder die zwischen dem 07.10.2025 und dem 31.12.2025 einschließlich eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall erhalten Sie hierüber eine schriftliche Information. Aus buchhalterischen Gründen müssen diese Anträge erneut eingereicht werden, sobald wieder Fördermittel verfügbar sind.
Über die Fortführung des Förderprogramms für die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Jahr 2026 informiert die Stadt Gelsenkirchen gesondert.
Die Anträge auf Förderung müssen nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt beziehungsweise eingereicht werden. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 beim Martkstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden.
Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie.