Die Errichtung von neuen Photovoltaik-Anlagen für bestehende und/oder neu zu errichtende Wohngebäude oder Vereinsräume im Stadtgebiet von Gelsenkirchen und der zugehörigen Ortsteile wird mit Zuschüssen gefördert. Der Zuschuss beträgt 300,00 Euro.
Die Förderrichtlinie tritt ab dem 1. Dezember 2019 in Kraft. Letzte Anträge können bis zum 30. April 2021 abgegeben werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer oder Pächter von Wohngebäuden oder von Vereinsräumen innerhalb des und seiner Ortsteile sind und nicht gewerbsmäßig mit der Erzeugung von Solarenergie beschäftigt sind.
Die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Gelsenkirchen gestellt bzw. eingereicht werden. Als Vorhabenbeginn ist der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen anzusehen. Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn der Maßnahme.
• Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
• Detaillierte Planungs- und Kostenbeschreibung der geplanten Maßnahme bzw. Pachtvertrag
• Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten: eine unterschriebene Vollmacht
• Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung