Die Stadt Gelsenkirchen gewährt einen Zuschuss für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Die der Förderung zugrundeliegende Förderrichtlinie ist seit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Dementsprechend können Förderanträge erst ab diesem Datum eingereicht werden.
Anträge müssen vollständig und in genehmigungsfähiger Form vorliegen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Anträge können über das Service-Portal, die Emailadresse foerderprogramm-pv@gelsenkirchen.de oder postalisch eingereicht werden.
Aufgrund eines sehr hohen Antragsaufkommens, kommt es aktuell zu Verzögerungen von etwa acht bis zwölf Wochen bis zur Auszahlung der Förderung.
Sollten bei der Prüfung Ihres Antrags Unklarheiten auffallen oder Unterlagen fehlen, erhalten Sie im Laufe des Bearbeitungszeitraums eine Benachrichtigung mit der Bitte um Nachlieferungen oder Klarstellung der bestehenden Fragestellungen.
Wir bitten Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen.
Die Anträge auf Förderung müssen nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt beziehungsweise eingereicht werden. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 beim Martkstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden.
Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie.