Die Stadt Gelsenkirchen gewährt einen Zuschuss für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und die Installation von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen. Es werden je Wohneinheit maximal ein Stecker-Solargerät und eine PV-Anlage gefördert.
Die Förderhöhe richtet sich nach der installierten Leistung der Anlage.
- 100 Euro für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung bis 400 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters)
- 200 Euro für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung über 400 bis 800 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters)
- 750 Euro für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 5 Kilowatt-Peak (kWp)
- 1.000 Euro für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 5 bis 10 Kilowatt-Peak (kWp)
- 100 Euro je angefangenem Kilowatt-Peak (kWp) für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 10 kWp. Maximal wird eine Förderung von 4.000 Euro je Anlage gewährt.
- Bei Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) liegen die Förderquoten doppelt so hoch wie bei Photovoltaik-Anlagen. Hier wird maximal eine Förderung von 8.000 Euro je Anlage und Gebäude gewährt.
Anträge müssen vollständig und in genehmigungsfähiger Form vorliegen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Anzahl eingehender Förderanträge wird darum gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Der Förderbescheid wird postalisch übermittelt.
Die Anträge auf Förderung müssen nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt beziehungsweise eingereicht werden. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 beim Martkstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden.
Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie.